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Hausanschlüsse

Über welche notwendigen Anschlüsse muss das neu zu erbauende Haus verfügen ?

Über welche Hausanschlüsse ein Haus zu verfügen hat und wie diese mit dem Haus verbunden werden sollen, hängt in erster linie davon ab, ob das neu zu erbauende Haus in einem erschlossenen Wohngebiet erbaut wird, oder z.B. auf dem freien Land. Entsprechend sind hier die Baunormen einzuhalten.

Zu den wichtigen Hausanschlüssen gehören:

  • Stromanschluss
  • Wasseranschluss
  • Kanalanschluss
  • Telekommunikationsanschluss
  • (gegebenenfalls) Drainage / Regenwasser-Entsorgung


Stromanschluss

Der Anschluss ist beim regional zuständigen Stromanbieter zu beantragen. Gemäß den baurechtlichen Normen ist ein Anschluss-Schrank an der Grundstücksgrenze zu erstellen, falls dieser nicht bereits vorhanden ist. In diesem Anschluss-Schrank wird zukünftig der Verbrauchszähler untergebracht sein. Vom Anschluss-Schrank wird ein Installations-Rohr (unterirdisch) bis in das zu erstellende Gebäude geführt.

Das Installations-Rohr ist gemäß gültigen Vorschriften zu erstellen sowie an den Enden mit entsprechenden Stopfen vorübergehend zu verschließen. Es muss beachtet werden, dass das Installations-Rohr über ausreichende Revisionsöffnungen verfügt (min. alle 15m). Für die Zeit der Bauarbeiten ist ein Strom-Anschluss mit entsprechendem Verbrauchszähler zu beantragen.


Wasseranschluss

Der Anschluss ist beim regional zuständigen Versorger zu beantragen. Gemäß den Normen ist ein entsprechender Anschluss-Schrank an der Grundstücksgrenze zu erstellen, falls dieser nicht bereits vorhanden ist. In diesem Anschluss-Schrank wird zukünftig der Verbrauchszähler sowie das Wasser-Hausanschluss-Ventil untergebracht sein. Vom Anschluss-Schrank wird ein Installations-Rohr (unterirdisch) in das zu erstellende Gebäude geführt.

Das Installations-Rohr ist gemäß den gültigen Vorschriften zu erstellen sowie an den Enden mit entsprechenden Stopfen vorübergehend zu verschließen. Es muss beachtet werden, dass das Installations-Rohr über ausreichende Revisionsöffnungen verfügt (min. alle 15m).

Für die Zeit der Bauarbeiten ist ein Wasser-Anschluss mit entsprechendem Verbrauchszähler zu beantragen.


Kanalanschluss

Der Kanalanschluss ist beim regional zuständigen Kanalbetreiber zu beantragen. Gemäß den Normen sind Anschluss-Einrichtungen an der Grundstücksgrenze zu erstellen, falls diese nicht bereits am Grundstück vorhanden sind. Von diese Anschluss-Einrichtungen führt ein Abwasserrohr (unterirdisch und mit entsprechender Neigung) an die erforderliche Position, an der das Abwassernetz des zukünftigen Gebäudes angeschlossen wird.

Das Abwasser-Rohr ist gemäß den gültigen Vorschriften zu erstellen sowie an den Enden mit entsprechenden Stopfen vorübergehend zu verschließen. Es ist darauf zu achten, dass das Installations-Rohr über ausreichende Revisionsöffnungen verfügt (min. alle 15m). Für die Zeit der Bauarbeiten sollte die Erlaubnis eingeholt werden, Bauarbeiter-Sanitär- Einrichtungen an das Kanalnetz anschließen zu dürfen.


Telekommunikationsanschluss

Gemäß den baurechtlichen Normen sind entsprechende Anschluss-Einrichtungen vorzusehen, die die Verbindung mit dem Telekommunikationsnetz für Telefonie und Internet ermöglichen. Von diese Anschluss-Einrichtungen führen Installations-Rohre (unterirdisch) an die Position, von der die Anschlussleitungen in das zukünftige Gebäude geführt werden.

Die Installations-Rohre sind gemäß den gültigen Vorschriften zu erstellen sowie an den Enden mit entsprechenden Stopfen vorübergehend zu verschließen.
Es ist darauf zu achten, dass die Installations-Rohre über ausreichende Revisionsöffnungen verfügt (min. alle 15m).


Drainage / Regenwasser-Entsorgung

In Baugebieten, in denen ein Kanalnetzt zur Drainage und Regenwasser-Entsorgungs vorhanden sind sowie die Verpflichtung besteht, das zu erstellende Gebäude an ein solches Kanalnetzt anzuschließen, werden entsprechende Installationsleitungen eingebaut.

Dabei werden die notwendigen Ausführungsvorschriften, Normen und Neigungen, in der Form beachtet, dass anfallendes Regenwasser aufgefangen und in das dafür vorgesehene Drainage und Regenwasser-Entsorgungsnetz eingeleitet werden kann.


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